AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Auftraggebern. Die AGB werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

2.   Auftragserteilung und Leistung
a.) Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, bzw. die mündliche oder schriftliche Beauftragung, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten bzw. besprochen worden sind.
b.) Der Kunde kann uns Aufträge telefonisch, postalisch oder per Email erteilen.
c.) In der Regel ziehen wir zur Auftragsabwicklung freie Mitarbeiter hinzu. Die Geschäftsbeziehung besteht jedoch weiterhin zwischen uns und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
d.) Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber.

3.   Preise
a.) Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Durchführungstag gültigen Mehrwertsteuer.
b.) Die Preisangaben beziehen sich auch auf die in der Auftragsklärung besprochene Personenzahl sowie die beschriebenen Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenreduzierung, wenn die Teilnehmerzahl sinkt.
c.) Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
d.) Wenn nicht anders angegeben sind vom Auftraggeber je nach Bedarf folgende Kosten zusätzlich zu übernehmen: A. Unterbringung und Verpflegung der STANDsprung-Mitarbeiter/innen. Dabei sind auch Auf- und Abbauzeiten zu berücksichtigen. B. Fahrtkosten der Mitarbeiter/innen in Höhe von € 0,42/km (ggf. Transportkosten von € 0,55/km bei Einsatz eines Transporters bzw. Anhängers).

4.  Zahlung und Fälligkeit
a.) Unser Anspruch auf Zahlung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde.
b.) Das genaue Fälligkeitsdatum der Zahlung ist entsprechend der Vereinbarung zu entnehmen. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt: Die Zahlung ist bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu überweisen. Bei Bauprojekten etc. sind 50% der Kosten zwei Wochen vor der zu erbringenden Leistung, 50 % der Kosten eine Woche nach der erbrachten Leistung fällig. Ausnahme sind Fremdleistungen und Beförderungskosten, die bei Fälligkeit sofort zu bezahlen sind.
c.) Wird das Fälligkeitsdatum überschritten fallen bei der ersten Mahnung Kosten in der Höhe von € 25,- an. Bei der zweiten Mahnung fallen Kosten in der Höhe von 10% der Bruttorechnungssumme an.

5. Rücktritt und Terminverschiebung durch den Kunden
Erfolgt bei Trainigs etc. eine Verschiebung des Termins durch den Auftraggeber muss dieser in jedem Fall die bereits angefallenen Kosten bezahlen. Bei Absage hat der Auftraggeber folgenden Prozentsatz der vereinbarten Gesamtsumme zu bezahlen, mindestens jedoch die angefallenen Kosten:

ab 90 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 10 %
ab 60 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 25 %
ab 30 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 40 %
ab 15 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 75 %
ab 5 Tage vor dem vereinbarten Durchführungsbeginn: 100 %

Wird der beauftragte Termin nicht wahrgenommen und wird der Auftrag nicht schriftlich wiederrufen, dann ist die Gesamtsumme zu zahlen.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

7. Verschwiegenheitsklausel
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen unserer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke unserer Auftragserledigung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Kunden an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Auftraggeber zurückgesandt.

8.    Inhalt und Ablauf
a.) Für die Gestaltung der Dienstleistung sind unsere Mitarbeiter verantwortlich. Der Auftraggeber hat ein Mitspracherecht. Stellen unsere Mitarbeiter während der Veranstaltung fest, dass Änderungen am ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Konzept nötig sind (z.B. durch gruppendynamische Prozesse, Witterungsbedingungen oder behördliche Verfügungen), so entscheiden sie über Art und Umfang der Änderung im Rahmen ihres fachlichen Ermessensspielraums. Wir werden den Kunden über die als nötig erachteten konzeptionellen, methodischen oder didaktischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Kunden, den vereinbarten Preis zu kürzen.
b.) Wir können den Erfolg der Veranstaltung nicht garantieren, werden aber nach bestem Wissen und Gewissen gemeinsam mit den Teilnehmer/innen den Erfolg der Veranstaltung anstreben.
c.) Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Veranstaltung zu unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass aufgrund der Fortführung der Veranstaltung eine Gesundheitsgefährdung oder ein Sicherheitsrisiko für die Teilnehmenden nicht ausgeschlossen werden kann.

9.   Nutzungsrechte
a.) Das Urheberrecht an Teilnehmermappen und sonstigen Unterlagen und Materialien gebührt allein der Firma STANDsprung. Der Auftraggeber und/oder die Teilnehmer haben nicht das Recht, diese Unterlagen ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung der Firma STANDsprung zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Auch ein Ton- oder Videomitschnitt des Seminars ist ohne schriftliche Genehmigung der Firma STANDsprung nicht gestattet.
b.) Die Firma STANDsprung überträgt die ausschließlichen Nutzungsrechte aller von ihr im Rahmen dieses Auftrags geschaffenen Ideen und Arbeiten auf den Kunden ausschließlich für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Verwendungszweck.
c.)Nutzt der Kunde abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe oder Ideen, die eine geistige Schöpfung der Firma STANDsprung oder der von ihr beauftragten Dritten darstellt außerhalb des Auftrags, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu treffen.

10. Offene Veranstaltungen
a.) Offene Veranstaltungen sind alle Angebote, zu denen sich Teilnehmer als Einzelteilnehmer anmelden. Der Inhalt offener Veranstaltungen wird von uns entsprechend der jeweiligen Ausschreibung gestaltet.
b.) Die Anmeldung einzelner Teilnehmer zu offenen Veranstaltungen ist gültig, sobald eine entsprechende Zusage des Teilnehmers in schriftlicher Form bei uns eingegangen ist.
c.) Die Zahlungsbedingungen für offene Veranstaltungen sind der entsprechenden Rechnung zu entnehmen. In der Regel ist die Zahlung vor Veranstaltungsbeginn fällig.
d.) Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt sollte zum Nachweis schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Erfolgt ein Rücktritt oder wird die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht angetreten, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt in % der Kosten:
ab 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 %
ab 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
ab 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75
ab 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
e.) Wir sind berechtigt Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen. Die Firma STANDsprung behält sich Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, TrainerInnen sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vor. Die TeilnehmerInnen werden davon verständigt. Gibt die Änderung Anlass zum Rücktritt von der Teilnahme, kann dies schriftlich und kostenfrei mitgeteilt und durchgeführt werden. Sämtliche eventuell bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall rückerstattet. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die Gebühren werden in diesem Fall gänzlich erstattet. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der Firma STANDsprung sind daraus nicht abzuleiten. Muss eine Veranstaltung aufgrund dem nicht erreichen der MindestteilnehmerInnenzahl (10 Personen) abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Beträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von der TeilnehmerIn schriftlich bekannt gegebenes Konto. Ansprüche gegenüber der Firma STANDsprung sind aus der Absage nicht abzuleiten.

11. Haftungsbeschränkung
a.) Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
b.) Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.
c.) Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
d) Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.
e.)Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftungssumme beträgt € 3.000.000,- bei Personenschäden, € 2.000.000,- für die einzelne Person, € 1.000.000,- bei Sachschäden und € 100.000,- für Vermögensschäden.
f.) Wir haften nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl und sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten.
g.) Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linien- oder Charterverkehr erbracht, so sind dies Fremdleistungen. Wir haften auch dann nicht, wenn unsere Mitarbeiter an diesen Leistungen teilnehmen.
h.) Können unsere Mitarbeiter/innen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer Sonstigen von ihnen nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zum vereinbarten Termin abhalten, so sind wir verpflichtet alsbald möglich Ersatzmitarbeiter/innen oder einen Ersatztermin zu benennen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns sind ausgeschlossen.

12. Mängelrüge
a.) Wenn uns der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
b.) Sollte der Auftraggeber eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gutachten untermauert werden.
c.) Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

14. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der jeweils gewählte Ort der Durchführung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht vereinbart.